Unvollständige Angaben können Touristikern im Internet teuer kommen …
0der Ötztal Tourismus warnt seine Unterkufntsbetriebe vor mangelnden Angaben beim Internetauftritt. So werden vermehrt Unterkunftsbetriebe von unbekannten Rechtsanwälten angeschrieben. Das Ziel dieser Schreiben ist meist eine kostenpflichtige Abmahnung, da die vorgeschriebenen Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes nicht eingehalten wurden.
Geraten wird die ausständigen Angaben, schnellstens durch den Webdesigner zu ergänzen bzw. aktualisieren. Weitere Informationen gibt es bei der Wirtschaftskammer: www.wko.at
Der Aqua Dome – Tirol Therme Längenfeld hat seine Hausaufgaben in Sachen Impressum gemacht und braucht sich vor „Abmahnanwälten“ keine Sorgen machen.